Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der GauVendi GmbH, Feuerwehrstraße 10, 60435 Frankfurt (nachfolgend "GauVendi" genannt) und dem Kunden.
1.2. Kunden können nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sein. Dies ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
1.4. GauVendi ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. GauVendi wird den Kunden rechtzeitig per E-Mail über die beabsichtigten Änderungen informieren und im Zuge der Unterrichtung auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Fristablaufs hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen der AGB als angenommen.
2. Leistungsbeschreibung/Dienstleistungsumfang
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der angebotenen Software per Fernzugriff über das Internet ("Software-as-a-Service") sowie die Möglichkeit der Speicherung von Daten durch den Kunden auf im Auftrag von GauVendi betriebenen Servern ("Hosting"). Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages, sondern liegt im Rahmen der Nutzungsbedingungen in der Verantwortung des Kunden. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software müssen gesondert vereinbart werden und sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.
2.2. Die Qualität und Belastbarkeit der Software hängt zu einem großen Teil von der Qualität der Ausgangsdaten ab. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich, da er die Ausgangsdaten und die Integration der Daten für die GauVendi Feature-Categories™ bereitstellt.
2.3. GauVendi ist berechtigt, während der Laufzeit des Vertrages neue Dienste anzubieten oder die Funktionalität bestehender Dienste zu erweitern. Diese Bedingungen gelten auch für die Erweiterungen. Soweit GauVendi Änderungen an den Leistungsmerkmalen der vom Kunden gebuchten Leistungen vornimmt, ist GauVendi berechtigt, die Preise zum Beginn der nächsten Laufzeit angemessen anzupassen, sofern GauVendi die Preisanpassung und die Gründe für die Preisanpassung innerhalb einer Frist von 30 Tagen zum Beginn der nächsten Laufzeit dem Kunden mitgeteilt hat.
2.4. Das Software-as-a-Service-System ist in der Regel 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich. Dies gilt nicht bei eingeschränktem oder unmöglichem Zugang aufgrund nicht funktionierender Soft- oder Hardware oder während Wartungsarbeiten.
2.5. Der GauVendi kann Subunternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragen.
2.6 Die Originaldaten bleiben im Besitz des Kunden. Die von GauVendi erstellten Datensätze werden dem Kunden auf Wunsch in einem gängigen Datenformat (z.B. CSV) zur Verfügung gestellt.
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3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Höhe der für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag.
Dabei ist für die Bereitstellung zur individuellen Nutzung der Software (Onboarding) eine Zahlung ab Vertragsabschluss fällig, die Gebühren für das Abonnement sind ab dem Go-Live Termin zu zahlen, sofern der Termin nicht im gegenseitigen Einverständnis verschoben wird. Dann richtet sich der Zahlungsbeginn nach dem neu vereinbarten Go-Live Termin.
3.2. Das bezahlte Abonnement des Kunden ist entweder monatlich oder jährlich im Voraus fällig und wird automatisch für die angegebene Vertragslaufzeit verlängert. Nicht genutzte Gebühren für einen Monat oder ein Jahr, auch anteilig, werden nicht zurückerstattet.
3.3. Ist der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, ist GauVendi berechtigt, den Zugang zum Konto des Kunden zu sperren und die Dienstleistungen einzustellen. Entstehen GauVendi durch den Verzug des Kunden zusätzliche Kosten, ist GauVendi berechtigt, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen.
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4. Laufzeit und Kündigung
4.1. Die Laufzeit des Vertrages ist eine Mindestvertragslaufzeit und beträgt 12 Monate, es sei denn im unterzeichneten Vertrag ist etwas anderes angegeben.
4.2. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem Beginn des Abonnements, welches mit dem Go-Live Termin beginnt, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
4.3. Der Vertrag kann mit einer Frist von 60 Tagen vor dem mit dem Kunden vereinbarten Ablaufdatum gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate.
4.4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Alternativ ist die elektronische Form ausreichend.
4.5. Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie der anderen Partei eine Kündigungsmitteilung zukommen lässt, wenn die andere Partei die vereinbarten Leistungen nicht erbringt, eine ihrer Verpflichtungen, Zusagen oder Zusicherungen nicht oder nicht richtig erfüllt oder anderweitig wesentlich verletzt und die Nichterfüllung, die Unrichtigkeit oder die Verletzung über einen Zeitraum von 60 Geschäftstagen andauert, nachdem die geschädigte Partei der verletzenden Partei eine Mitteilung zugestellt hat, in der die Verletzung angemessen beschrieben ist.
5. Haftung
5.1. GauVendi haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer von GauVendi übernommenen Garantie.
5.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GauVendi nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung des GauVendi der Höhe nach auf den nach der Art des Geschäfts vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
5.3. Eine weitergehende Haftung des GauVendi ist ausgeschlossen.
5.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der GauVendi.
6. Nutzungsrechte und Eigentum an geistigem Eigentum
6.1. Die Software des GauVendi-Verkaufssystems, ihre ursprünglichen Inhalte, Merkmale und Funktionen sind rechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Rechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die GauVendi dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zur Verfügung stellt, stehen im Verhältnis zu den Vertragspartnern ausschließlich GauVendi zu. Soweit die Rechte Dritten zugänglich sind, hat GauVendi entsprechende Verwertungsrechte.
6.2.GauVendi räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die im Vertrag spezifizierte Software im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs zu nutzen. Die Nutzung erfolgt online über die von GauVendi bereitgestellten Schnittstellen.
6.3. Eine Nutzung der Software über die nach diesem Vertrag zulässige Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software durch Dritte nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verkaufen.
6.4. GauVendi ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen den Zugang des Kunden auf dessen Kosten zu sperren. Eine solche Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
6.5. Geistiges Eigentum bedeutet in jeder Gerichtsbarkeit auf der ganzen Welt alle folgenden Dinge: Warenzeichen und Dienstleistungsmarken, einschließlich aller Anwendungen und Registrierungen, sowie den mit der Nutzung der vorgenannten Dinge verbundenen und durch sie symbolisierten Firmenwert, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliches Know-how, einschließlich der gesammelten einzigartigen Bestandsverwaltungsdaten.
6.6. Der Kunde erkennt an, dass die Bestandsstruktur und die Einrichtung der GauVendi Feature-Categories™ das geistige Eigentum von GauVendi bleibt, und der Kunde unternimmt alle praktikablen Schritte, um sicherzustellen, dass dies auch so bleibt. Der Kunde behält alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an seinen eigenen Daten.
6.8. Der Kunde ist für die Verteilung von Zugängen, Passwörtern, Logins und Berechtigungen verantwortlich.
7. Vertraulichkeit
7.1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten.
7.2. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind solche vertraulichen Informationen,
(a) die dem Empfänger nachweislich bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren oder nachträglich durch Dritte bekannt werden, ohne dass eine Geheimhaltungsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(b) die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt sind oder nachträglich bekannt werden, es sei denn, dies beruht auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung;
(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
7.3.Die Parteien gewähren nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder zuvor den Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Vereinbarung unterlagen. Darüber hinaus werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diese für die Durchführung dieser Vereinbarung kennen müssen, und diese Mitarbeiter für die Zeit nach ihrem Ausscheiden zur Geheimhaltung verpflichten, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist.
8. Schutz der Daten
8.1. Die Vertragsparteien halten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
8.2. GauVendi handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art.28 DSGVO. Darauf wird ebenso in der vertraglichen Vereinbarung mit GauVendi hingewiesen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts.
9.2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
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9.3. Die Vertragsparteien können nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in der Vereinbarung.